Dürftige Symbolpolitik

50 Jahre Verbrechensgeschichte hatten im Juni 2017 zu dem vom Bundestag einstimmig angenommenen Entschließungsantrag „Aufarbeitung der Verbrechen der Colonia Dignidad“ geführt. Darin wurde die Bundesregierung in acht Punkten zu umfassenden Aufarbeitungsmaßnahmen aufgefordert.

Heute, nur wenige Tage nach der ergebnislosen Einstellung des letzten deutschen Ermittlungsverfahrens gegen das Führungsmitglied der Colonia Dignidad Hartmut Hopp, hat die Gemeinsame Kommission aus Bundestag und Bundesregierung einen „Hilfsfonds für die Opfer der Colonia Dignidad“ verkündet. Dieser Fonds besteht vornehmlich aus einer Einmalzahlung von bis zu 10.000 Euro für die Opfer unter den heutigen und ehemaligen Bewohner*innen der Colonia Dignidad. Zusätzlich soll ein Fonds Pflege und Alter eingerichtet werden, dessen Details unkonkret bleiben.

Wo bleibt die Aufarbeitung?

Chilenische Opfergruppen – Angehörige von Verschwundenen und Folterüberlebende sowie in der Colonia Dignidad missbrauchte chilenische Kinder – finden keine explizite Erwähnung in dem Hilfskonzept. Neben der Ankündigung des Hilfsfonds harren jedoch die weiteren vom Bundestag geforderten Aufarbeitungsmaßnahmen einer Umsetzung. Jan Stehle vom Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika erklärt dazu:

„Die Staaten Chile und Deutschland tragen Mitverantwortung für fünf Jahrzehnte Verbrechensgeschichte. Sie haben an den Verbrechen mitgewirkt oder besaßen umfangreiche Kenntnisse darüber und sind nicht ausreichend eingeschritten, um eine Kontinuität der Verbrechen zu verhindern. Eine umfassende Aufarbeitung der Verbrechen ist vonnöten und als Bestandteil der Aufarbeitung ist es wichtig, den Opfern der Colonia Dignidad zu helfen.

Leider werden in dem vorgestellten Hilfskonzept nicht alle Opfergruppen berücksichtigt, sondern vornehmlich die Opfer unter den heutigen und ehemaligen Bewohner_innen der Colonia Dignidad. Diese fordern eine angemessene Entschädigung für das erlittene Leid. Sie sind körperlich und seelisch geschädigt und brauchen langfristige Hilfen zur Bewältigung von Krankheit und Alter. Eine Einmalzahlung stellt eine Anerkennung für das erlittene Unrecht dar, jedoch nicht die nachhaltige Hilfe, die sie benötigen.

Den Opfern ist nicht zu vermitteln, dass ihnen nicht ausreichend geholfen wird, nur um Präzedenzfälle für zukünftige Opferansprüche anderer Gruppen zu vermeiden. Nun muss genau beobachtet werden, wie die angekündigten Maßnahmen im Detail umgesetzt werden, insbesondere die Ausgestaltung des Fonds Alter und Pflege. Die Einrichtung einer Ombudstelle oder eines/-r unabhängigen Opferbeauftragten, würde die Transparenz befördern.

Die Gesamtbilanz der Aufarbeitung der Verbrechen der Colonia Dignidad bleibt indessen ernüchternd. Der Bundestagsbeschluss hatte gefordert, die strafrechtliche Aufarbeitung voranzutreiben und die Justizkooperation mit Chile zu befördern. Nach der Einstellung des letzten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist dies hinfällig, die vermeintlichen Täter der Colonia Dignidad genießen nun hierzulande Straflosigkeit. Im Hilfsfonds muss wenigstens sichergestellt sein, dass sie dazu nicht auch noch staatliche Anerkennungszahlungen erhalten.

Auch die Errichtung einer Gedenkstätte in der Colonia Dignidad ist trotz Willensbekundungen seitens beider Staaten bislang nicht absehbar. Eine Untersuchung des durch Straftaten angehäuften Vermögens der Colonia Dignidad ist nicht erfolgt, eine von der GIZ angefertigte Studie dazu unterliegt der Geheimhaltung. Sollten an diesen Punkten keine weiteren Fortschritte erzielt werden und sich die Aufarbeitung der Verbrechen der Colonia Dignidad auf eine Einmalzahlung für manche Opfer beschränken, wäre das fatal.“

In die Colonia Dignidad verschleppt und wie Dutzende weitere Gegner_innen der Pinochet Diktatur höchstwahrscheinlich dort ermordet: Elizabeth Rekas, Antonio Elizondo, Juan Maino, Adán Valdebenito, Hernán Sarmiento, Alfonso Chanfreau, Pedro Merino, Ricardo Troncoso.

 

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